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Rauchmelder retten Leben!

Im Falle eines Brandes bekommen Sie die Chance, Ihr eigenes Leben und das Ihrer Familie zu retten.

Lassen Sie nichts anbrennen!

Rund 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland durch Brände, die Mehrzahl davon in Privathaushalten.

 

Rauchwarnmelder nach § 13 Abs. 5 HBO
 
Nach Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung der Hessischen Bauordnung (HBO) vom 20. Juni 2005 (GVBl. I S. 434) „müssen in Wohnungen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so ein
gebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig er
kannt und gemeldet wird.
Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten.“
Auszug aus der Landesbauordnung Hessen

 

In Deutschland ist die Verpflichtung zur Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern in der jeweiligen

Landesbauordnung der einzelnen Bundesländer geregelt.

Für Neubauten gilt sie schon seit langem, jetzt wird die Installation

von Rauchwarnmeldern auch in Bestandsbauten Pflicht:

Bis Ende 2014 muss jeder Haushalt in Hessen mit den kleinen

Lebensrettern ausgestattet sein. 

 

Sie haben Fragen zu diesem Thema, dann rufen Sie mich einfach an!

Ich helfe Ihnen gerne weiter oder schreiben Sie mir eine e-Mail über das Kontaktformular.